Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von LAURUSCHKUS – the collection

AGB LAURUSCHKUS, Stand 01.01.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind auf alle Verträge über die Lieferung von Modeschmuck und sonstige Waren durch uns, LAURUSCHKUS – the collection, an unsere unternehmerischen Vertragspartner (im folgenden: Kunden) anzuwenden.

1.2 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle mit uns abgeschlossenen Verträge, Lieferungen, Angebote und sonstigen Leistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

1.3 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen von Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

2.2 Ein Auftrag oder eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung annehmen. Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von uns.

2.3 Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße u.ä.) in Prospekten, Katalogen, auf unserer Webseite und ähnlichen Informationsträgern sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

 

3. Lieferung

3.1 Die Angabe des Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.

3.2 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

3.3 Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd, sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

3.4 Wir geraten nicht in Verzug, wenn die Lieferung infolge eines Umstandes unterbleibt, den wir nicht zu verantworten haben. Nicht zu vertreten haben wir Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unfälle und alle sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen. Materialmangel, Mangel an Betriebsstoffen, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Energieversorgung, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb und im Betrieb der Zulieferer stehen dem gleich. In allen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In wichtigen Fällen sollen dem Besteller Beginn und Ende derartiger Behinderungen baldmöglichst mitgeteilt werden.

3.5 Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

3.6 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

3.7 Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

 

4. Preise und Zahlung

4.1 Unsere Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz zuzüglich Porto, Verpackung und der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist unsere jeweils aktuelle Preisliste.

4.2 Die für den Transport/Versand übliche Verpackung berechnen wir zu Selbstkosten, soweit mit dem Kunden nicht etwas anderes vereinbart ist.

4.3 Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.4 Die Zahlung der Rechnung hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an Wolf Factoring, Esslinger Str. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen geleistet werden, an die wir unsere Forderungen im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages verkauft und übertragen haben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Im Einzelfall kann die Lieferung gegen Nachnahme oder Vorkasse erfolgen.

4.5 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.6 Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Gefahrübergang bei Versendung

5.1 Wenn nicht besonders vorgeschrieben, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne dass wir die Verantwortung für die kostengünstigste Verfrachtung übernehmen. Mit der Absendung der Ware an den Kunden, spätestens mit Verlassen unseres Geschäftssitzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.

5.2 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.

5.3 Wir haben keine Transportversicherung abgeschlossen. Dies kann jedoch auf Wunsch und Kosten des Kunden erfolgen, wenn dies bei der Auftragserteilung mitgeteilt wird.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auf der Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen übliche Risiken versichert zu halten. Er tritt uns schon jetzt und im Voraus seine Ersatzansprüche wegen des Verlustes oder einer Beschädigung der Vorbehaltsware gegen seinen Versicherer ab. Wir nehmen die in dieser Ziffer vorgesehenen Abtretungen des Kunden schon jetzt an.

 

 

 

6.3 Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir behalten uns vor, den Eigentumsvorbehalt auch ohne Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insb. Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

6.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Sicherungszessionen sind ihm nicht gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungs-schwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

6.6 Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.

6.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

7. Gewährleistung

7.1 Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden uns gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.

7.2 Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist.

7.3 Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für die Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem uns erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten.

7.4 Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache – steht uns das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

7.5 Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber uns nach §§ 478, 479 BGB unberührt.

7.6 Schadensersatzansprüche zu den in Ziffer 8 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprü­chen zu den in Ziffer 8 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

7.7 Ansprüche gegen uns wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

7.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorsieht.

 

8. Haftung

8.1 Wir haften für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

8.2 Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den ge-setzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht

9.1 Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Ver-träge. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

9.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden stattdessen an seinem Sitz zu verklagen.

9.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

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Stand: Januar 2024